Mietbedingungen (AGB)
§ 1 Geltungsbereich
Diese Mietbedingungen gelten für alle Mietverträge über Hüpfburgen und Zubehör zwischen ATP.Hüpfland, Hunenkamp 23, 24576 Bad Bramstedt (nachfolgend „Vermieter“) und dem Kunden (nachfolgend „Mieter“).
§ 2 Vertragsschluss
Die Darstellung der Hüpfburgen auf dieser Website sowie die Anfrage über den Anfrage-Funnel stellen kein verbindliches Angebot dar, sondern eine unverbindliche Mietanfrage. Ein Mietvertrag kommt erst durch unsere ausdrückliche Bestätigung (per E-Mail, telefonisch oder schriftlich) zustande.
§ 3 Mietpreise, Kaution und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website bzw. in den Inseraten ausgewiesenen Preise. (2) Zusätzlich zum Mietpreis ist eine Kaution in der ausgewiesenen Höhe zu hinterlegen. Die Kaution wird nach einwandfreier und vollständiger Rückgabe des Mietgegenstands vollständig erstattet. (3) Eventuelle Schäden oder übermäßige Verschmutzungen können mit der Kaution verrechnet werden.
§ 4 Lieferung, Auf- und Abbau, Selbstabholung
(1) Lieferung und Abholung erfolgen nach Absprache gegen die ausgewiesene Pauschale (bis 25 km: 50 €, darüber hinaus 2 € pro km). (2) Der Auf- und Abbau durch den Vermieter kann gegen Pauschale hinzugebucht werden. (3) Bei Selbstabholung erfolgt die Übergabe ab Lager Bad Bramstedt; die mitgelieferte Auf- und Abbauanleitung ist zwingend zu beachten. (4) Zum Lieferumfang gehören: Unterlegplane, Regenplane, Heringe, Hammer, 15 m Verlängerungskabel, Auf- und Abbauanleitung, Fallschutzmatte, Sackkarre.
§ 5 Pflichten des Mieters
- Die Hüpfburg darf nur bestimmungsgemäß und unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person genutzt werden.
- Die angegebene maximale Kinderzahl und die Herstellerhinweise (DIN EN 14960) sind einzuhalten.
- Schuhe, spitze Gegenstände, Speisen, Getränke, Konfetti und Tiere sind auf der Hüpfburg nicht gestattet.
- Ein geeigneter Stromanschluss (230 V) in ausreichender Nähe ist vom Mieter bereitzustellen, sofern nicht anders vereinbart.
- Bei Wind ab 38 km/h (Windstärke 5) oder aufkommendem Gewitter ist die Hüpfburg sofort zu räumen und das Gebläse abzuschalten.
- Der Mieter haftet für alle Schäden, die während der Mietzeit durch unsachgemäße Nutzung entstehen.
§ 6 Stornierung, Umbuchung und Regenstorno
(1) Bei schlechtem Wetter oder Regen ist eine kostenlose Stornierung oder Umbuchung möglich, sofern sie rechtzeitig vor dem Miettermin erfolgt.
(2) Entscheidet sich der Mieter, das Wetter-Risiko dennoch einzugehen, und wird die Hüpfburg abgeholt oder geliefert, gilt gestaffelt:
- Abholung, aber kein Aufbau: Sie holen die Hüpfburg ab und merken, dass das Wetter doch zu schlecht zum Aufbauen ist. Nur 50 € Bearbeitungsgebühr.
- Aufgebaut, kurzer Schauer: Sie bauen auf, zwischendurch kommt ein Schauer und Sie decken mit der Regenplane ab. Die Hüpfburg hat dann eine Grundfeuchte und muss von uns getrocknet werden. Miete plus 50 € für eine kleine Trocknung.
- Komplett nass: Die Hüpfburg wird komplett nass: stehendes Wasser auf der Oberfläche, es bilden sich Luftblasen. Diese Hüpfburg muss aufwendig getrocknet und gereinigt werden. Zum Mietpreis kommt derselbe Betrag noch einmal als Reinigungs- und Trocknungspauschale. Beispiel: Hüpfburg 150 € → 150 € zusätzlich.
(3) Kann der Vermieter die Leistung aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen (z. B. Defekt, höhere Gewalt) nicht erbringen, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 7 Haftung des Vermieters
(1) Der Vermieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. (3) Für Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Nichtbeachtung der Anleitung entstehen, haftet der Vermieter nicht.
§ 8 Hinweis zum Widerrufsrecht
Bei Verträgen zur Erbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, die einen spezifischen Termin vorsehen (z. B. die Miete einer Hüpfburg für ein bestimmtes Datum), besteht für Verbraucher kein Widerrufsrecht (§ 312g Abs. 2 Satz 1 Nr. 9 BGB). Unsere freiwillige Schlechtwetter-Regelung (§ 6) bleibt hiervon unberührt.
§ 9 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht. (2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Mietbedingungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. (3) Gerichtsstand ist – soweit gesetzlich zulässig – der Sitz des Vermieters.
Stand: August 2026